Unter dem Link
http://forum.selbstaendigeinapotheken.de/viewtopic.php?f=23&t=60 finden Sie nun das veröffentlichte Urteil des OLG München, welches eindeutige Zeichen für eine freiberuflich selbständige Tätigkeit setzt. Beachten Sie bitte das es sich hier um eine wenn auch weitreichende Einzelentscheidung handelt.